Ständiger Vortschritt ist nicht nur für Geräte wichtig, sondern auch beim Thema Aus- und Weiterbildung. So besuchte Tobias Merz im Zeitraum vom 16.03.2015 bis 20.03.2015 den Aufbaulehrgang Führung (Fü 56)
Das neue Lehrgangsmodul Fü 56 ist für Helfer(innen) gedacht, die für die Ausübung einer StAN- Funktion (Erst-, Zweit-, oder Zusatzfunktion) oberhalb der Unterführerebene vorgesehen sind.
Vorraussetzung um an diesem Lehrgangsmodul teilzunehmen, ist eine abgeschlossene Unterführerausbildung. Das bedeutet eine erfolgreiche Teilnahme der Lehrgangsmodule Führungs- und Fachteil für Unterführer der Bergungs- bzw. Fachgruppen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Es gibt allerdings Ausnahmen für den Berich der Fachberater.
Da "Führen ein Handwerk ist", wird allen Teilnehmenden unabhängig von ihrer geplanten zukünftigen Funktion einheitlich Führungshandeln und Wissen, auch im Umgang mit Menschen vermitelt. Sie werden auf den Wechsel von ihrer Funktion als Unterfführer in eine neue Führungsfunktion vorbereitet sowie hinsichtlich sozialer Kompetenzen sensibilisiert. Somit führt dieses Lehrgangsmodul nicht direkt
zu einer Funktion. Vielmehr dient der Lehrgang nach der abgeschlossenen Unterführerausbildung als aufbauendes Element für die nun bevorstehende Ausbildung zum Einheitsführer, Logistikführer, Fernmeldeführer, Fachberater 1+2 oder der Führungskräfte Ausland. Der Lehrgang berechtigt dann zur Teilnahme an den weiteren Ausbildungsmaßnahmen. In Gesamt- und in Kleingruppen werden in einem Methodenwechsel (z.B. Diskussion, Gruppenarbeit, Lehrgespräch, Moderation, Rollenspiel, Übungen und Vortrag) grundlegende Konzepte, Vorgehensweisen, Ablaufschemata und das Handwerkszeug für das Handeln im Einsatz und den Diensten im OV vermittelt, erarbeitet und eingeübt. Bereits erworbene Fähigkeiten werden aufgefrischt, gefestigt und erweitert. In einer abschließenden Prüfung sollen die Teilnehmer(innen) nachweisen, dass sie für ihre zukünftigen Aufgaben im Bereich Führung oder Leitung befähigt sind. Dieser Nachweis ist durch eine schriftliche Prüfungsleistung zu erbringen. /tm