Am 7.07.2015 erhielten die Helfer einen Vortrag, mit dem Schwerpunktthema Sonder- und Wegerechte, durch den Dienstgruppenleiter Rössler der Autobahnpolizei Weinsberg.
Es wurde besonders auf die Paragrafen 35 und 38 der StVO einegangen, und erklärt, wann ein Kraftfahrer von Einsatzfahrzeugen von seinen Sonder- und Wegerechten Gebrauch machen darf. Im THV- Dienst, der regelmäßig Freitags stattfindet, sind auch die weinsberger Helfer immer wieder mit Blaulicht und Martinshorn auf der Autobahn unterwegs, um Unfälle oder defekte Fahrzeuge abzusichern. Hier müssen sich die Helfer immer wieder Gedanken machen wo und wann sie die Sonderrechte in Anspruch nehmen. Der Vortrag half dabei, eine Situation besser bewerten zu können, und im Notfall richtig handeln zu können./pb